25. Februar 2022
Am 17. Februar 2022 verabschiedete das Europäische Parlament die Resolution „Ein Statut für europäische grenzüberschreitende Vereinigungen und gemeinnützige Organisationen“, in der es um die Wirksamkeit der Meinungsfreiheit für die europäische Zivilgesellschaft geht, die selbst in Europa noch weit davon entfernt ist gesichert zu sein.
Europe is often portrayed as a space of freedom for civil society. Yet, the European Parliament recalled last week the “hindrances faced by non-profit organisations across the Union, and at disparities deriving from national laws, regulations or administrative practices or policies; points out that this may negatively affect civil society, unduly restrict fundamental rights, especially the freedom of association, of expression, and of information”.
Europa wird oft als Freiraum für die Zivilgesellschaft dargestellt. Dennoch erinnerte das Europäische Parlament letzte Woche an die „Hindernisse, mit denen gemeinnützige Organisationen in der gesamten Union konfrontiert sind, und zwar mit Unterschieden, die sich aus nationalen Gesetzen, Vorschriften oder Verwaltungsverfahren und -richtlinien ergeben; und weist darauf hin, dass dies die Zivilgesellschaft beeinträchtigen und die Grundrechte, insbesondere die Vereinigungs-, Meinungs- und Informationsfreiheit, unangemessen einschränken kann“.
Als eindringliches Beispiel aus dem Europäischen Parlament selbst hat der Ausschuss für Frauenrechte (FEMM) des Europäischen Parlaments am 10. Februar 2022 eine öffentliche Anhörung zum Thema „Gegen die Anti-Gender-Bewegung heute, um morgen ein gleichberechtigtes Europa zu sichern” abgehalten. Bei der Veranstaltung kam es zu einem heftigen Angriff auf europäische NGOs, die als „Anti-Gender“ und „Anti-Frauen“ dargestellt wurden, hauptsächlich weil ihre Arbeit auf christlichen Werten basierte. Neil Datta, Sekretär des Europäischen Parlamentarischen Forums für sexuelle und reproduktive Rechte (EPF), präsentierte diese NGOs als „nicht dieselben Menschenrechte teilend“ und dass sie daher „keinen Zugang zu Entscheidungsfindungsinstitutionen erhalten“ sollen. Während der Anhörung antwortete die Europaabgeordnete Margarita De La Pisa (ECR, Spanien) darauf: „Ich gelte nach Ihren Kriterien als Anti-Gender. Soll ich mich selbst deaktivieren, von dieser Anhörung ausgeschlossen werden? Ich glaube nicht, dass es sehr demokratisch wäre. Diejenigen, die das Naturrecht respektieren, sind auch Teil dieser Gesellschaft. Wir sind für die Menschenwürde, für die Menschen, für die Menschenrechte. Wir sind pro-Menschenwürde, pro-Mensch, pro-Menschenrechte“. Sollten also die FAFCE, ihre Mitgliedsverbände und alle anderen Menschen und Organisationen, welche die gleiche Meinung vertreten, tatsächlich vom öffentlichen Leben ausgeschlossen werden?
Wie jedoch genau eine Woche später in der oben genannten Resolution des Europäischen Parlaments festgestellt wird, „achtet die Union den Status von Kirchen, religiösen Organisationen oder Gemeinschaften sowie weltanschaulichen oder nicht konfessionellen Organisationen nach nationalem Recht; betont, dass dies Organisationen, deren Werte und Ziele auf einer religiösen, weltanschaulichen oder nicht konfessionellen Überzeugung beruhen, wie das zum Beispiel für glaubensbasierende, karitative, gemeinnützige NGOs, der Fall ist, nicht davon ausschließt von der ganzen Bandbreite der vorgeschlagenen Werkzeuge [der Europäischen grenzübergreifenden NGOs] zu profitieren“.
Bei der vom FEMM-Ausschuss des Europäischen Parlaments organisierten öffentlichen Anhörung wurde auch jede ausländische und EU-Finanzierung christlicher NGOs scharf verurteilt, obwohl die Redner der Veranstaltung selbst für NGOs arbeiteten, die viel mehr ausländische und EU-Mittel erhalten.
Diese Situation zeigt eine besorgniserregende Doppelmoral, die basierend auf die einseitige Wahrnehmung legitimer oder nicht legitimer Werte, von einigen politischen Führern und Institutionen zugelassen wird. Eine solche Position stiftet Verwirrung, da das Europäische Parlament in seiner jüngsten Entschließung auch feststellte, dass „willkürliche und politisch motivierte Diskriminierung gemeinnütziger Organisationen aufgrund ihrer Ziele und Aktivitäten sowie ihrer Finanzierungsquellen die Vereinigungsfreiheit behindert und daher eine Bedrohung der Meinungsfreiheit ist“.
Die FAFCE äußerte wiederholt ihre Besorgnis in Bezug auf die Meinungsfreiheit ihrer Mitglieder und assoziierten Organisationen, sowie der Zivilgesellschaft im allgemeinen im Rahmen des EU-Dialogs, und auch im Zusammenhang mit der Religionsfreiheit. Wie in der Resolution noch einmal betont wird, „sind gemeinnützige Organisationen für die Demokratie und die Politikgestaltung auf allen Ebenen von entscheidender Bedeutung: Sie fördern und arbeiten für das Gemeinwohl, sie sind Teil der für die Rechtsstaatlichkeit notwendigen Kontrollen und Gegengewichte, und sie sind Motor des gesellschaftlichen Engagements“.
Das EU-Motto „In Vielfalt geeint“ steht im Mittelpunkt der europäischen Werte, und wie im Text erwähnt, besteht „die Notwendigkeit ein förderliches Umfeld für gemeinnützige Organisationen zu gewährleisten, das ihre Pluralität respektiert und den öffentlichen Nutzen von Organisationen als Beitragende zur Erbringung von Dienstleistungen vor Ort, aber auch in ihrem Eintreten für das Gemeinwohl und zur Überwachung der öffentlichen Politik“.